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„Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst.
Er gibt auch anderen eine Chance.” (Winston Churchill)

Konzeptsupervision

Aus unterschiedlichen Gründen kann es für eine Versorgungseinrichtung erforderlich werden, eine fachliche Sichtung des therapeutisch-rehabilitativen Konzeptes oder einzelner Konzeptelemente durchführen und bewerten zu lassen, um daraus konkrete Anhaltspunkte für eine entsprechende Konzeptoptimierung ableiten zu können.

Auf Grund der jahrelangen Erfahrungen in der Konzeptgestaltung und der entsprechenden Konzeptrealisierung in der verhaltensmedizinischen Versorgung verfügt Baltic Bay Clinical Consulting über fundierte Kenntnisse in verhaltensmedizinischer Psychotherapie und in verhaltensmedizinischer Rehabilitation und deren Umsetzung in die stationäre und ambulante Versorgungspraxis.

Baltic Bay Clinical Consulting führt ein- bis mehrtägige Hospitationen von Versorgungseinrichtungen durch, erstellt eine Sachstandsanalyse über mögliche Problembereiche, entwickelt einen Optimierungskatalog und gestaltet je nach Auftragslage die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in der Einrichtung. Vorrangig bezieht sich die Konzeptsupervision auf die Indikationsbereiche der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, der Suchterkrankungen und von Erkrankungen im Bereich der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen. Der Arbeitskatalog kann sich jedoch ebenso auf die verhaltensmedizinischen Sachverhalte in den Indikationsbereichen der Orthopädie, der Kardiologie und der Neurologie beziehen.

Themenbereiche einer Konzeptsupervision können sein

  • Konzeptanspruch und Versorgungswirklichkeit in der Einrichtung
  • Passung zwischen den Behandlungserfordernissen unter Berücksichtigung der jeweiligen Klientel und der Versorgungsrealität
  • Passung zwischen den Anforderungen der Kosten- und Leistungsträger und der Konzeptwirklichkeit in der Einrichtung
  • State of the Art (SOTA) der Behandlungskonzepte
  • Kooperation zwischen den einzelnen Berufsgruppen und Fachdisziplinen
  • Schwerpunkte der Fort- und Weiterbildung
  • Transparenz der Versorgungsinhalte und Versorgungsabläufe für die Patienten und für externe Kunden der Einrichtung (Angehörige, Einweiser, Kosten- und Leistungsträger, andere Kooperationspartner)

Die Konzeptsupervision erfolgt nach einer Abstimmung und Festlegung über die Ziele des Supervisionsauftrages in Form einer

  • ein- bis fünftägigen Hospitation
  • Sichtung der Behandlungs- und Rehabilitationskonzepte
  • Sichtung der tatsächlichen Behandlungsabläufe und der Organisation zur Sicherstellung dieser Abläufe
  • Überprüfung der Gestaltung des Informationsmaterials für Mitarbeiter, für Patienten, für externe Kunden
  • fachlichen Bewertung (SOTA = State Of The Art) der Behandlungskonzepte
  • Teilnahme an Kooperationsprozessen (Fallgruppenkonferenzen, gemeinsame und separate Fortbildungen in der Einrichtung
  • Befragung von Patienten hinsichtlich der Transparenz der Behandlungs- und Rehabilitationsabläufe und der Bewertung der Einrichtung

Das Ergebnis wird in einem Supervisionsbericht schriftlich und mündlich vorgestellt und diskutiert.