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Konzepte zu präventiven Interventionen durch die Deutsche Rentenversicherung DRV: Neufassung des § 31 SGB VI „Prävention“

3. Nationaler Präventionskongress  vom 27. bis zum 28. November 2009 im Deutschen Hygiene-Museum in Dresden

Manfred Zielke, Monika Vogelgesang, Rolf Keller

 

Ausgangslage: Der bisherige § 31 im SGB VI „sonstige Leistungen“ wurde durch die DRV bislang nahezu ausschließlich im Rahmen der stationären Heilbehandlung von Kindern und Jugendlichen angewendet. Die Adaption dieses Paragraphen und die Ausformung gemeinsamer Richtlinien der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung über medizinische Leistungen für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben, eröffnet ein Interventionsfenster, Versicherte in präventive Maßnahmen einzubinden, die zwar noch nicht psychisch oder organisch erkrankt sind, bei denen jedoch erste Störungen vorliegen in Verbindung mit individuellen Risikofaktoren und Kontextfaktoren.

Methodisches Vorgehen: Unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen wie z.B. beginnende Funktionsstörungen verschiedener Organsysteme, psychische Beeinträchtigungen und individueller verhaltensbedingter Faktoren wurden Problembereiche identifiziert, die zwar einerseits angelehnt sind an die klassischen Krankheitsbilder der ICD-10, jedoch von der Definition her „präklinische“ Symptomatiken beschreiben. Die Interventionen umfassen allgemeine wie auch spezielle, auf die individuelle Gesundheitsgefährdung und auf den Arbeitsplatz bezogene gesundheitsfördernde Maßnahmen.

Ergebnisse und Bewertung: Nach der Festlegung der Strukturelemente zur Präventionsangeboten wurden Konzepte zu 14 Problembereichen entwickelt. Diese umfassen

  • eine Beschreibung der Problembereiche und Verhaltensmuster im Übergang von Vorläufersymptomatiken zu klinischer Manifestation und Chronifizierung einschließlich möglicher Screeningverfahren,
  • Behandlungs- und Veränderungsziele bei risikobehafteten Verhaltens- und Erlebensbereichen sowie
  • eine Systematisierung des Präventionsprogramms einschließlich der Wochenstundenpläne.

Es wird eine Übersicht über die Themen der ausgearbeiteten Konzepte gegeben und zwei ausgewählte Programme vorgestellt.

Die Umsetzung dieser Präventionsmaßnahmen ermöglicht eine Sicherstellung der Erwerbsfähigkeit gerade in wirtschaftlichen Krisenlagen.

Literatur

Deutsche Rentenversicherung (2008) Gemeinsame Richtlinien der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI