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Zur Konfundierung zwischen den Qualitätsstandards einer Rehabilitationsklinik und den Qualitätsbefragungen durch Patienten

Manfred Zielke1 , Winfried Carls2, Petra Evertz3, Peter Missel4, Konrad Schultz5

1 Wissenschaftsrat der AHG AG, Düsseldorf
2 Klinik Berus, Überherrn-Berus
3 Soziotherapeutisches Zentrum Haus Welchenberg, Grevenbroich
4 Kliniken Daun-Am Rosenberg, Daun
5 Fachklinik Allgäu, Pfronten-Ried

(Erschienen in Praxis Klinische Verhaltensmedizin und Rehabilitation (2006) Bd. 71 S. 3 -11.)

Kurzfassung

Die Entwicklung von Befragungsbereichen für Kunden von Rehabilitationskliniken und auch von anderen Krankenhäusern erfolgt nicht selten auf einer allgemeinen Befragungsoberfläche, die den verschiedenen zu beachtenden Qualitätsbereichen von Kliniken nur selten gerecht werden. Bei der Konkretisierung eines Fragebogens ist eine weitestgehende Übereinstimmung zwischen dem Qualitätsverständnis einer Klinik und den darin umgesetzten Qualitätsstandards mit den Befragungsinhalten unumgänglich. Nur so ist es überhaupt möglich, aus der Bewertung der Kunden ein Abbild der befragten Einrichtung zu gewinnen, aus dem dann noch Folgerungen für erforderliche Optimierungsprozesse gezogen werden können.

Es werden alle für eine Rehabilitationsklinik relevanten Qualitätsbegriffe und Qualitätsbereiche beschrieben, die Grundlage für die Befragungen der Patienten als Kunden verwendet werden (sollten). Dabei wird u. a. Bezug genommen auf das „Konzept der Teilqualitäten“ als einem Ansatz zur Qualitätsdefinition, aus dem unmittelbar Rückschlüsse auf erforderliche Verbesserungsmaßnahmen gezogen werden können.